Technische Umsetzung
Die nachfolgenden Informationen zeigen die technische Umsetzung des Einspeisemanagements nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) 2014 im Netzgebiet der Stadtwerke Waldkirchen.
Umsetzung bei Erzeugungsanlagen > 100 kW bis < 500 kW
Bei Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von >100 bis < 500 kW wird die Leistungsreduzierung über Funkrundsteuerempfänger (FRE) realisiert. Die Anbindung des Funkrundsteuerempfängers an die Erzeugungsanlage erfolgt kundenseitig. Die Regelung umfasst dabei die Regelstufen 0%, 30%, 60% und 100%, bezogen auf die installierte Generatorleistung.
Regelung für Altanlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2012:
Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung > 100 kW mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2012 wurden bis zum 30.06.2012 nachgerüstet.
Bestellung des Funkrundsteuerempfängers:
Die Bestellung des notwendigen Funkrundsteuerempfängers erfolgt über ein Angebot.
Abrufung der Ist-Einspeisung:
Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung > 100 kW müssen zur Abrufung der Ist-Einspeisung mit einer ¼-h-registrierenden Leistungsmessung ausgestattet werden.
Umsetzung bei PV-Anlagen > 30 kWp bis ≤ 100 kWp
Bei PV-Anlagen mit einer installierten Modulleistung >30 kWp bis ≤100 kWp wird die Leistungsreduzierung über Funkrundsteuerempfänger (FRE) realisiert. Die Anbindung des Funkrundsteuerempfängers an die Erzeugungsanlage erfolgt kundenseitig. Die Regelung umfasst dabei die Regelstufen 0%, 30%, 60% und 100% bzw. mindestens 0% und 100% (nach Übergangsvereinbarung des BMU/BMWi), bezogen auf die installierte Modullleistung. Eine Abrufung der Ist-Einspeisung ist nicht erforderlich.
Regelung für Altanlagen mit Inbetriebnahme vor 01.01.2012:
PV-Anlagen mit einer installierten Modulleistung >30 kWp bis ≤ 100 kWp mit Inbetriebnahme vor 01.01.2012, aber nach 01.01.2009 wurden bis zum 31.12.2013 nachgerüstet.
Bestellung des Funkrundsteuerempfängers:
Die Bestellung des notwendigen Funkrundsteuerempfängers erfolgt über ein Angebot.
Umsetzung bei PV-Anlagen ≤ 30 kWp
Bei PV-Anlagen ≤ 30 kWp ergibt sich für die Ausrüstung des Einspeisemanagements folgende Wahlmöglichkeit:
- Leistungsreduzierung über Funkrundsteuerempfänger (FRE)
- 70%-Spitzenkappung: Dauerhafte Begrenzung der maximalen Einspeiseleistung auf 70%, bezogen auf die installierte Modulleistung
Die Anbindung des Funkrundsteuerempfängers an die Erzeugungsanlage erfolgt kundenseitig. Die Regelung umfasst dabei die Regelstufen 0%, 30%, 60% und 100% bzw. mindestens 0% und 100% (nach Übergangsvereinbarung des BMU/BMWi), bezogen auf die installierte Modulleistung. Eine Abrufung der Ist-Einspeisung ist nicht notwendig.
Bestellung des Funkrundsteuerempfängers:
Die Bestellung des notwendigen Funkrundsteuerempfängers erfolgt in der Einspeisezusage.
Anlagenzusammenfassung von PV-Anlagen nach § 9 Abs.3 EEG
Mehrere PV-Anlagen werden zur Ermittlung der installierten Modulleistung zusammengefasst, wenn
- sich diese sich auf demselben Grundstück oder sonst unmittelbarer räumlicher Nähe befinden und
- die Anlagen innerhalb von 12 aufeinander folgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.
Dies gilt unabhängig von den Eigentums- und Netzanschlussverhältnissen.
Das heißt, überschreitet die Summenleistung (installierte Leistung) aus bereits bestehender und neuer Anlage (welche innerhalb von 12 Kalendermonaten nach Inbetriebnahme der bestehenden Anlage in Betrieb genommen wurde und sich auf einem Grundstück oder unmittelbar räumlicher Nähe befindet) die 100 kWp-Grenze, so sind alle betroffenen PV-Anlagen sowohl in das Einspeisemanagement (mittels Funkrundsteuerempfänger [FRE]) einzubinden als auch mit einer ferngesteuerten ¼-h-registrierende Leistungsmessung (RLM) nachzurüsten.
Liegt die gesamte installierte Leistung zwischen 30 kWp und 100 kWp, sind alle hiervon betroffenen PV-Anlagen in das Einspeisemanagement (mittels FRE) einzubinden. Eine Abrufung der Ist-Einspeisung ist nicht erforderlich.
Beträgt die gesamte installierte Leistung maximal 30 kWp sind alle hiervon betroffenen PV-Anlagen in das Einspeisemanagement (mittels FRE) einzubinden oder die maximalen Wirkleistungseinspeisung ist auf 70 % der installierten Leistung zu begrenzen. Eine Abrufung der Ist-Einspeisung ist nicht erforderlich.