Grundversorgung Strom

Bestimmung des Grundversorgers gemäß §§ 36, 118 Abs. 3 EnWG

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Hiermit teilen wir mit, dass entsprechend den oben genannten Vorgaben der Vertrieb der Stadtwerke Waldkirchen der Grundversorger für Strom im Netzgebiet der Stadtwerke Waldkirchen ist. Die Grundversorgungspflicht der Stadtwerke Waldkirchen gilt bis einschließlich 31.12.2024. Die nächste Feststellung des Grundversorgers findet zum 01.07.2024 statt.

Die Preise und Bestimmungen des Grundversorgers finden Sie hier.