Netzzugang
Netznutzungsbedingungen für die Nutzung der Stromversorgungsnetze der Stadtwerke Waldkirchen
Die Stadtwerke Waldkirchen stellen jedem Lieferanten sowie Netzkunden ihr Strom-Verteilnetz zu den Bedingungen des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung der Energiewirtschaft (EnWG) vom 07.07.2005, der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und der einschlägigen rechtlichen und behördlichen Vorgaben diskriminierungsfrei zur Verfügung.
Unser Preissystem ist nach dem Kostenverursachungsprinzip gestaltet. Danach bezahlt jeder Netznutzungs-Kunde der Stadtwerke Waldkirchen nur die von Ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen.