Netzentgelte

Netzbetreiber sind verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 5 ARegV ihre Netzentgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe. Im Übrigen sind sie im Falle einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 bis 5 ARegV zur Anpassung der Netzentgelte berechtigt. Die Anpassung der Netzentgelte erfolgt zum 01. Januar eines Kalenderjahres.

Ab 01.01.2008 rechnet die Stadtwerke Waldkirchen die Mehr-/Mindermengen mit den vom BDEW im Internet veröffentlichten „SLP-Jahres-Mehr-/Mindermengenpreise“ ab.

Zur Veröffentlichung des BDEW:

https://www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_Mehr-Mindermengen-Abrechnung

Netznutzungsentgelte: