EEG & KWK-G
Erneuerbare Energien Gesetz
Über folgende Links stellen wir Ihnen Information zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Verfügung:
Auf der Website der Clearingstelle EEG ist eine Auswahl an Gesetzen, die für das Recht der Erneuerbaren Energien wichtig sind, gesammelt:
Einspeisemanagement
Netzbetreiber sind berechtigt und verpflichtet, sofern die Sicherheit der Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems gefährdet oder gestört ist, diese durch die Ergreifung vorgegebener Maßnahmen zu beseitigen. Hierbei stellt das Einspeisemanagement einen Teil der Systemsicherheitsmaßnahmen im Elektrizitätsnetz dar.
Ziel des Einspeisemanagements ist die Sicherstellung der Versorgungssicherheit bei gleichzeitig größtmöglicher Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen unter Berücksichtigung der betriebs- und volkswirtschaftlich geringsten Kosten.
Einspeisemanagement beschreibt die temporäre Reduzierung der Einspeiseleistung von Erneuerbaren Energien-, Grubengas- und Kraft-Wärmekopplungsanlagen. Hierbei werden die betroffenen Anlagen über ein vom Netzbetreiber versendetes Signal aufgefordert, ihre Einspeiseleistung je nach Erfordernis herabzuregeln. Sobald die kritische Netzsituation beendet ist, zeigt die Rücknahme des Reduktionssignals dem Anlagenbetreiber die Möglichkeit zur vollen Einspeisung an (100 %-Signal).
Das Übertragungssignal wird im Netzgebiet der Stadtwerke Waldkirchen mittels der Funkrundsteuertechnik bzw. der Fernwirktechnik versendet.