Informationen zum Anlagenregister

Mit Inkraftsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) ist es gesetzlich erforderlich, dass Sie Ihre Neuanlage im Anlagenregister, das bei der BNetzA   (Sachgebiet Elektrizität und Gas – Unternehmen – Erneuerbare-Energien) geführt wird, registrieren lassen. Die üblichen Meldefristen sind spätestens drei Wochen nach Inbetriebnahme der Anlage, um den vollen   Vergütungsanspruch nicht zu verlieren. Gemäß den gesetzlichen Übergangsbestimmungen gilt jedoch für Einspeiseanlagen mit Inbetriebnahme nach 31.7.2014 eine Meldefrist bis zum 1.12.2014.

Von der Meldepflicht ab 1.8.2014 ebenso grundsätzlich betroffen sind Bestandsanlagen, bei denen sich Änderungen wie Leistungserhöhungen, Anlagenstilllegungen usw. ergeben.

Auch hier gibt es jedoch eine Meldeübergangsfrist bis zum 30.6.2015 ohne Sanktionsauswirkungen.

Für Photovoltaikanlagen gilt abweichend weiterhin die Registrierung über das bekannte PV-Meldeportal der BNetzA. Die Meldung soll weiterhin unmittelbar nach der Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.