Stromeinspeisung

Sie möchten selbst Strom erzeugen und in unser Netz einspeisen?

Sie beabsichtigen, Strom selbst zu erzeugen – beispielsweise mittels einer Biogasanlage, einer Photovoltaikanlage oder einem Blockheizkraftwerk – und ihn in das Netz der Stadtwerke Waldkirchen einzuspeisen?

Unter dem Navigationspunkt „Stromeinspeisung“ stellen wir Ihnen weitere notwendige Informationen über Erzeugungsanlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien produzieren, zur Verfügung. Sie können hier nachlesen, welche technische Vorgaben bestehen, erhalten Infos zum Einspeisemanagement und Erklärungen zur Direktvermarktung.

Hilfreiche Informationen

Gemäß § 6 EEG 2014 muss jede EEG Anlage bis spätestens drei Wochen nach Inbetriebnahme im Anlagenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) registriert werden. Für Photovoltaikanlagen gilt abweichend weiterhin die Registrierung über das PV-Meldeportal der BNetzA.

Von der Meldepflicht ab 1.8.2014 ebenso grundsätzlich betroffen sind Bestandsanlagen, bei denen sich Änderungen wie Leistungserhöhungen, Anlagenstilllegungen usw. ergeben.

Zusätzlich bitten wir als Nachweis die beiliegende Erklärung vollständig auszufüllen und unterzeichnet, vorzugsweise zusammen mit der Registrierbestätigung bzw. Registriernummer, an uns zurückzusenden.

Auf der Website der Clearingstelle EEG ist eine Auswahl an Gesetzen, die für das Recht der Erneuerbaren Energien wichtig sind, gesammelt:

Die Technischen Anschlussbedingungen und Mindestanforderungen stehen auch auf unserer Internetseite zur Verfügung: