Technische Mindestanforderungen für den Hausanschluss §19 Abs. 1 EnWG
Netzbetreiber sind für den sicheren Betrieb ihrer Netze verantwortlich. Um dies zu gewährleisten, verlangt das Energiewirtschaftsgesetz in seiner aktuellen Fassung von den Netzbetreibern, Anschlussbedingungen für Anlagen an ihrem Netz festzulegen und zu veröffentlichen.
Der Netzbetreiber kommt dieser Verpflichtung mit den Netzanschlussregeln nach. Darin werden die Anforderungen für Anschlussnehmer beschrieben, die diese beim Betrieb ihrer Anlagen am Netz einzuhalten haben.
Niederspannungsnetz
Für den Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Waldkirchen gelten folgende Richtlinien:
Für Messschränke gelten folgende Vorlagen:
Mittelspannungsnetz
Bei Anschlüssen an das Mittelspannungsnetz sind vorherige Absprachen mit der Netzabteilung der Stadtwerke Waldkirchen zu führen.