Technische Einrichtungen

Einrichtungen zur Reduzierung der Einspeiseleistung

Fernwirktechnik (FWT)

Funkrundsteuerempfänger (FRE)

Der FRE stellt die Steuereinrichtung zur ferngesteuerten Vorgabe der Regelstufe für die Anlage dar. Die Reduzierung bei Anlagen > 100 kW erfolgt auf die

Stufen 100 %, 60 %, 30% sowie 0%

und bezieht sich auf die im Netzanschlussvertrag vereinbarte installierte Generatornennleistung (bei PV-Anlagen die Modulleistung).

Bei PV-Anlagen bis einschließlich 100 kWp muss die technische Einrichtung mindestens die Befehle

100 Prozent (Ein) und 0 Prozent (Aus)

umsetzen können, ein stufenloses Regeln ist für diese Kleinanlagen derzeit nicht erforderlich. Dies kann zum Beispiel über ein AC-Schütz erfolgen.

Die notwendige Umrüstung der Anlage, um die Reduzierung der Leistung zu ermöglichen, obliegt dem Anlagenbetreiber und muss dauerhaft zur Verfügung stehen. Bitte setzen Sie sich für die Umsetzung mit Ihrem Elektroinstallateur bzw. Anlagenhersteller in Verbindung.

Die Kosten für die technische Einrichtung sind durch den Anlagenbetreiber zu tragen. Der Funkrundsteuerempfänger verbleibt im unterhaltspflichtigen Eigentum des Anlagenbetreibers. Somit ist dieser für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Funktion des Funkrundsteuerempfänger verantwortlich.

Einrichtung zur Abrufung der IST-Einspeisung

 ¼-h-registrierende Leistungsmessung

Die Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung wird bei den Stadtwerken Waldkirchen über eine ¼-h-registrierende Leistungsmessung umgesetzt.

Unter einer Einrichtung zur Abrufung der IST-Einspeisung ist ein technisches Gerät zur Erfassung von mindestens ¼-h-Leistungsmittelwerten zu verstehen.

Die Stadtwerke Waldkirchen behalten sich vor, die technischen Vorgaben zu § 9 EEG an einen geänderten Ordnungsrahmen anzupassen. Ergibt sich daraus ein Bedarf zur Nachrüstung, hat der Anlagenbetreiber diese auf seine Kosten durchzuführen.