Allgemeiner Tarif

Der Allgemeine Tarif gilt für Kunden, die am 12. Juli 2005 einen entsprechenden Liefervertrag mit den Stadtwerken Waldkirchen hatten.

Die Stromlieferung im Rahmen des Allgemeinen Tarifs entspricht dem gültigen und veröffentlichten Grundversorgungstarif.

Allgemeiner Tarif (gültig ab 01.01.2020)
(Allgemeiner Tarif ohne Schwachlastregelung)
Arbeitspreis0,2784 EUR/kWhbrutto
Grundgebühr (konventionelle Messung*)9,00 EUR/Monatbrutto
Grundgebühr (moderne Messung*)9,50 EUR/Monatbrutto
(Allgemeiner Tarif mit Schwachlastregelung)
Arbeitspreis HT0,3008 EUR/kWhbrutto
Arbeitspreis NT0,2237 EUR/kWhbrutto
Grundgebühr (konventionelle Messung*)9,50 EUR/Monatbrutto
Grundgebühr (moderne Messung*)10,00 EUR/Monatbrutto
*) Die Berechnung der Grundgebühr richtet sich nach der vom zuständigen Netzbetreiber/Messstellenbetreiber tatsächlich verbauten Messung und damit abgerechneten Messentgelt

Strompreise zum Allgemeinen Tarif / Grundversorgung

Die „Bestimmungen für die Elektrizitätsversorgung von Grundversorgungskunden“ finden Sie in der: