Messstellenzugang
Die Bedingungen für Messstellenbetreiber und Messdienstleister basieren auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 sowie der Messzugangsverordnung (MessZV) vom 17. Oktober 2008. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen überwacht.
Diese Bedingungen sind die Grundlage für die Messdienstleistung und Messstellenbetrieb im Netz der Stadtwerke Waldkirchen.
Von der Bundesnetzagentur wurden Festlegungen zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens veröffentlicht. Die Stadtwerke Waldkirchen veröffentlichen nachfolgend die Verträge sowie weitere Bedingungen für den Messstellenzugang.